Berufsbezogene Deutschsprachförderung (BAMF)

Berufsbezogene Deutschsprachförderung:

Seit dem 1. Juli 2016 ist die berufsbezogene Deutschsprachförderung ein weiteres Regelinstrument des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF). Sie baut auf dem Integrationskurs auf, was bedeutet, dass Teilnehmende kontinuierlich auf den Arbeitsmarkt vorbereitet werden.

Inhalt und Ablauf:

Die berufsbezogene Deutschsprachförderung setzt sich aus verschiedenen Modulen zusammen, die sich baukastenähnlich individuell kombinieren lassen und den Deutschunterricht mit Maßnahmen der Bundesagentur für Arbeit verbinden. Es wird zwischen den sogenannten Basis- und Spezialmodulen unterschieden.

Basismodule:

Es wird zwischen drei Basismodulen unterschieden. Innerhalb von 300 Unterrichtseinheiten können Sie ihr Sprachniveau von B1 auf B2, von B2 auf C1 oder von C1 auf C2 erhöhen.

Spezialmodule:

Neben den Basismodulen sind verschiedene Spezialmodule vorgesehen, die folgende Schwerpunkte haben werden:

  1. Ein Schwerpunkt der Spezialmodule wird die berufsbezogene Deutschsprachförderung für Personen, die sich im Anerkennungsverfahren befinden, sein. Hierfür sind 600 Unterrichtseinheiten vorgesehen.
  2. Weitere Spezialmodule werden die verschiedenen Fachrichtungen abbilden, um so gezielt  fachspezifische Inhalte, beispielsweise im Pflege- oder kaufmännischen Bereich, zu vermitteln. Auch hierfür sind 600 Unterrichtseinheiten vorgesehen.
  3. Zusätzlich werden Spezialmodule für Teilnehmende aus dem Integrationskurs angeboten, die das Zielsprachniveau B1 nicht erreicht haben. Dieser Gruppe stehen Spezialmodule mit dem Eingangsniveau A1 und A2 im Umfang von 300 Unterrichtseinheiten zur Verfügung.

Berechtigte Teilnehmer:

Teilnahmeberechtigungen erhalten Sie, wenn Sie arbeitsuchend gemeldet sind und/oder Leistungen nach SGB II (Hartz IV) oder SGB III (Arbeitslosengeld) beziehen. Auch Interessierte, die nach einer Ausbildungsstelle suchen, sich bereits in der Ausbildung befinden oder gerade das Anerkennungsverfahren für Ihren Berufs- bzw. Ausbildungsabschluss durchlaufen, können teilnahmeberechtigt werden. Eine weitere Voraussetzung ist, dass Sie einen Migrationshintergrund haben und auch einen Bedarf an sprachlicher Weiterqualifizierung. Wenn Sie sich für die Basismodule interessieren, sollten Sie ein gültiges B1-, B2- oder C1-Zertifikat nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen (GER) vorliegen haben. Wenn Sie sich in einem Beschäftigungsverhältnis befinden und arbeitsuchend gemeldet sind, können Sie an Spezialmodulen der nationalen berufsbezogenen Sprachförderung teilnehmen, sofern Sie noch keine ausreichenden Sprachkenntnisse besitzen, um den (zukünftigen) Arbeitsalltag zu meistern. Es besteht für Sie ein Kostenbeitrag von 50 % pro Unterrichtseinheit, dies sind aktuell 2,32 € (Stand: Februar 2021). Die Zahlung des Kostenbeitrags kann auch durch den Arbeitgeber erfolgen.

Ziel dieser Sprachkurse:

Unterstützung der nachhaltigen Integration in den ersten Arbeitsmarkt durch variable Gestaltung der Module.

Einstufungs- und Abschlusstests:

Alle Teilnehmenden absolvieren vor dem Einstieg in die Kurse der berufsbezogenen Deutschsprachförderung einen Einstufungstest. Es sei denn, sie haben ein B1-, ein B2- oder ein C1-Zertifikat, welches nicht älter als sechs Monate ist.

Deutsch als Zweitsprache (DaZ) > Berufsbezogene Deutschsprachförderung (BAMF)


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Informationen, Beratung und Anmeldung:

Persönliche Beratung zur Einstufung und zum Kursbeginn erhalten Sie in unseren drei Geschäftsstellen. Gerne unterstützen wir Sie bei der Antragstellung

Weitere Informationen auch unter: www.bamf.de.

Volkshochschule Brilon-Marsberg-Olsberg

Kreuziger Mauer 31 | 59929 Brilon
Hauptstraße 49 | 34431 Marsberg
Hauptstraße 73a | 59939 Olsberg

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Montag bis Donnerstag von 08:30 bis 12:30 Uhr
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