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Das tarifliche Kirchturmdenken

Wer das Karlsruher Stadtgebiet bei Stupferich verlässt, der trifft nach etwa 2 km auf Remchingen, wo er dann verblüfft feststellen kann, dass hier die Fahrkarten des KVV nur noch eine eingeschränkte Gültigkeit besitzen. In der Bahn gelten sie nur noch für Fahrten in oder aus dem KVV-Kerngebiet, im Bus gelten sie überhaupt nicht — und dies, wie bereits erwähnt, keine 2 km von der Karlsruher Stadtgrenze entfernt. Das alles in einem Verkehrsverbund, zu dessen Kernland selbst ehemalige württembergische Gebiete gehören.

Während im Bahnbereich zumindest für die KVV-Kunden eine vorbildliche Übergangsregelung in das VPE-Gebiet gilt, bleiben die Busfahrgäste in der Regel auf der Strecke. Selbst bei Fahrten über nur eine Gemeindegrenze werden teilweise 2 Tickets benötigt, z. B. von den Brettener Stadtteilen nach Neulingen. Weiter führt die heutige Situation zu kaum vermittelbaren Zuständen. Kein vernünftiger Mensch versteht beispielsweise, warum man von Bretten nach Mühlacker mit der Bahn den KVV nutzen kann, auf der parallelen Buslinie aber nicht.

Hier besteht dringender Handlungsbedarf. In einem ersten Schritt sollten auch für die Busse endlich bessere Übergangsregelungen geschaffen werden, und zwar in beide Richtungen. In einem weiteren Schritt sollte überlegt werden, wieso der Enzkreis überhaupt einen eigenen Verbund benötigt und so erfolgreich zum baden-württembergischen Verbund-?Flickenteppich beiträgt.

Übrigens:

Auch südwestlich von Karlsruhe sieht es nicht besser aus: Nur 4 km jenseits der Karlsruher Stadtgrenze beginnt Frankreich, wo auch dringender Bedarf nach einer tariflichen Harmonisierung mit dem KVV besteht.

Erich Fey

Dies ist ein Artikel der Karlsruher Zeitschrift umwelt&verkehr 3/13

Stand des Artikels: 2013! Der Inhalt des Artikels könnte nicht mehr aktuell sein, der Autor nicht mehr erreichbar o.ä. Schauen Sie auch in unseren Themen-Index.

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