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Bauzaun Nordflügel
Fotos: Margarete Ratzel

S21: Nix geht mehr?

Wenn „argumentiert“ wird, warum Stuttgart 21 unbedingt kommen muss, hört man oft „Nix-geht-mehr-Republik“ (Westerwelle), vom Untergang des Wirtschaftsstandortes, wenn man „der Straße“ nachgäbe, oder „Ein nachträglicher Volksentscheid stellt ein ernsthaftes Problem für die Verwirklichung von Infrastrukturprojekten dar“ (Voßkuhle, BVerfG). Und außerdem habe man genug Gelegenheit gehabt, als Bürger mitzureden. Stimmt das? Oder soll es nur die eher staatstreue Wählerschaft mobilisieren?

Wenden wir uns für „nix-geht-mehr“ einem Staat hart am Abgrund der Berge zu, dem es wohl so schlecht geht, dass viele Deutsche in offenbar mildtätiger Mission ihren letzten Steuerspargroschen dorthin transferieren:

Betrachten wir also die Schweiz ...

Dort gibt es zu Großprojekten häufig Volksabstimmungen. Daher werden die Bürger oft sehr früh in deren Entwicklung eingebunden. Anlässlich der Kombilösung verwies man oft auf die 3x abgelehnte U-Bahn Zürich: 1960 69,8 % Nein, 1962 61,1 %,1973 71,1 %. 1962 warb man dafür mit „Schach dem Verkehrs-Chaos“: Also ein Projekt einer autogerechten Stadt, keine Verbesserung des ÖV. Bei der letzten Abstimmung wurde über eine „Kombilösung“ U- und S-Bahn abgestimmt. Gegen die S-Bahn gab es aber kaum Widerspruch denn sie verbesserte den ÖV. Sie überwand die Hürde des Entscheids 1981 daher mit 69,8 % (Stadt) bzw. 73,6 % (Kanton) mit Bravour. Auch schweizweit bestanden Großprojekte des Bahnausbaus stets mit Bravour: Das komplexe Gesamtkonzept „Bahn 2000“ 1987 mit 57,0 % und die sehr teuren Alpentunnel (NEAT) 1992/98 mit 63,6 %/63,5 %. Projekte mit einem vernünftigen Ausbau der Schiene, bei denen man mit guten Argumenten die Bürger „mitnimmt“ und überzeugt, können gebaut werden: von Stillstand und „nix-geht-mehr“ keine Spur!

Wurde der Bürger bei S21 mitgenommen? Die Landesregierung sagt ja und verweist auf diverse Bürgerbeteiligungen, Planfeststellungen und parlamentarische Beschlüsse. Trotzdem dieser massive Widerstand, warum? Unter „Ausgetrickst und abgekanzelt“ beleuchtet die „Zeit“ die jüngere Phase:

2004 — OB-Wahl in Stuttgart: Boris Palmer, Grüne, zieht für den 2. Wahlgang zurück, als OB Schuster einen Bürgerentscheid versprach, wenn S21 deutlich teurer würde.

2007 — die Kosten stiegen, aber OB Schuster „vergisst“ das Versprechen. Der Gemeinderat beschließt am 4. Oktober die Finanzierungszusage, OB Schuster unterschreibt diese noch am 5. Oktober und will später nichts von einer geplanten Unterschriftensammlung gewusst haben. Protokolle sagen anderes ... Die völlig voreilige Unterschrift (Bund, Land und Bahn ratifizieren erst 1,5 Jahre später!) war später ein Grund, warum wegen „rechtlich bindender Verträge“ das Bürgerbegehren mit mehr als 60.000 Unterschriften 2009 vom Gericht für ungültig erklärt wurde. Dieser „Bauerntrick“ ist ein Hauptgrund für die Rufe „Lügenpack“ bei den Demos.

Das Gericht bezog sich aber nicht nur darauf, sondern meinte auch, ein Bürgerbegehren hätte schon 1995 (!) stattfinden müssen. Diese Frühgeschichte schildert die „Süddeutsche“ (SZ) in „Der unheilbare Mangel“: Am 30.11.95 hatte der Gemeinderat der relevanten Rahmenvereinbarung zugestimmt. Der Öffentlichkeit wurde das Projekt S21 aber erst am 18.4.94 vorgestellt. Die SZ schrieb: Wie es ein Reporter damals beschrieb, war den Herrschaften "eine diebische Freude über ihren geglückten Überraschungscoup anzumerken", und recherchierte, dass es zwischen 18.4.94 und 30.11.95 nur die Kommunalwahl am 12.6.94 gab für eine Einflussnahme des Bürgers. Ein 8 Wochen altes, bis dahin kaum kommuniziertes Projekt hätte Anlass sein müssen, die eigene Wahlentscheidung völlig auf Grün umzukrempeln?

Landtagswahlen gab es in der Zeit keine und auch keine Bürgerbeteiligung. Die kam erst 1997, von der kursiert ein Amateurvideo, aus dem klar hervor geht, dass an der Grundsatzentscheidung zu S21 nicht mehr gerüttelt werden dürfe. Kurzum alles völlig am Bürger vorbei. Aber auch an der Art, wie im Gemeinderat die Entscheidung getroffen wurde, lässt die SZ 1996 kein gutes Haar, ebensowenig an Planfeststellungsverfahren allgemein, weil darin nur noch Details geklärt werden, aber keine prinzipiellen Fragen mehr.

S21 begann 1988 mit Prof. Heimerls autobahnnaher Trasse ohne Ulm nebst viergleisigem Tunnelbahnhof zusätzlich zum Kopfbahnhof, eine Kapazitätssteigerung nicht unähnlich der in Zürich. Anbindung von Ulm und Flughafen ab 1992 diskutiert. Dezember 1993 beschloss die DB zunächst, den Kopfbahnhof zu behalten, bis April 1994 revidiert. Machbarkeitsstudien etc. folgen. Im Verlauf der 30 Jahre war S21 schon mehrfach tot.

Könnte es jetzt noch einen Volksentscheid geben? Der Gutachter der Landesregierung sagt wenig überraschend Nein. Dem widerspricht u. a. der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages, nach dem es durchaus einen einseitigen Ausstieg des Landes samt Entscheid geben kann, Stichwort Wegfall der Geschäftsgrundlage, bspw. wenn „der Bau den Frieden in der Region stören würde“. Im Vergleich zu vielen Großprojekten, wo zum offiziellen Baubeginn wesentliche Aufträge schon vergeben waren, ist das bei S21 nicht der Fall, und ein Ausstieg wäre NOCH einfach. Deswegen will man so schnell Fakten schaffen und wehrt sich gegen Baustopps!

PS: Gehört nicht zu jeder Schlichtung die „Urabstimmung“ über das „Streik“-Ende?

Heiko Jacobs

Dies ist ein Artikel der Karlsruher Zeitschrift umwelt&verkehr 3/10

Stand des Artikels: 2010! Der Inhalt des Artikels könnte nicht mehr aktuell sein, der Autor nicht mehr erreichbar o.ä. Schauen Sie auch in unseren Themen-Index.

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