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Landtagswahl 13.3.2016 — Fragen und Antworten

Seit dem 1. Juli 2015 gilt das Erneuerbare-Wärme-Gesetz (EWärmeG).

Welche Förderung für Mieter/ Eigentümer können Sie sich für Baden-Württemberg zur Umsetzung dieses Gesetzes vorstellen?

Die Antworten der vier Kandidaten:

Bettina Meier-Augenstein - CDU

Die Novellierung des E-Wärme-Gesetzes enthält aus Sicht der CDU zu viele bürokratische Hür­den und ist insgesamt nicht geglückt. Wir plä­dieren für eine Aus­setzung dieses Gesetzes. Die Fortent­wicklung soll an einem runden Tisch mit den betroffenen Verbänden ideologiefrei besprochen werden.

Bettina Lisbach - Grüne

Die energetische Sanierung von Gebäuden trägt entscheidend zu Energieeffizienz und Klimaschutz bei. Gleichzeitig wird der Wert der Gebäude nachhaltig gesteigert und Nebenkosten für die Mieter*innen sinken. Um die Klimaschutzziele erreichen zu kön­nen, muss die jährliche Sanierungsquote von heute etwa 1 % mindestens auf 2 % erhöht werden. Den Rahmen dafür setzt vor allem der Bund (u.a. Förderprogramme der KfW). Maßnahmen des Landes müssen aber hinzukommen. Gebäude-Eigen­tümer*innen erhalten deshalb Informations- und Beratungs­angebote sowie eine Landesförderung für Sanierungsmaß­nahmen. Außerdem müssen quartiersbezogene Ansätze verstärkt unterstützt werden. Dem dient zum einen der „Wettbewerb klimaneutrale Kommune“, in dessen Rahmen entsprechende Maß­nahmen der Städte und Gemeinden gefördert werden. Auch Karls­ruhe profitiert hiervon in verschiedenen Stadtteilen. Zum anderen dient die Städtebauförderung in Stadt und Land dem Abbau von städtebaulichen Missständen und der ökologischen Erneuerung im Altbaubestand. Maßnahmen der energetischen Sanierung sind hierbei ein wichtiger Schwerpunkt und werden ebenfalls gefördert.

Johannes Stober - SPD

Bei dem EWärmeG handelt es sich um zur Zeit der schwarz-gelben Koalition eingeführte ordnungsrechtliche Regelungen zur Nutzung erneuerbarer Wärmeenergie. Diese war mit keinerlei finanzieller Förderung verbunden. Unabhängig davon hat die grün-rote Landesregierung aber im Zuge der Novellierung des EWärmeG auch die Erstellung eines sog. „Sanierungsfahrsplans“ als (Teil-)Erfüllungsoption eingeführt, dessen Erstellung mit bis zu 500 Euro vom Land Baden-Württemberg gefördert wird.

Hendrik Dörr - FDP

Das Gesetz in der jetzigen Form ist nicht haltbar – es hemmt Investitionen oder treibt Nebenkosten in die Höhe. Um das umwelt­relevante Denken in den Bereich der energe­tischen Sanierung zu implementieren müssen wir den Investoren ggf. steuerliche Vorteile gewähren (um auch die Kostenweitergabe an Mieter zu vermeiden) und/odergünstige Kredite z.B. via KfW gewähren.

[Bild:]
Impressionen vom Karlsruher Stadtgeburtstag

Mail an Heiko Jacobs

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