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Alarmstufen bei Hochwasser


Bei Hochwassergefahr können vier Alarmstufen zum Schutz der Bevölkerung ausgerufen werden. Sie geben an, welche Maßnahmen ergriffen werden müssen. Hochwasseralarm wird von den örtlichen, untren Verwaltungsbehörden für die jeweiligen Flussabschnitte und gefährdeten Gebiete festgelegt.

Alarmstufe 1

ist die niedrigste Hochwasserwarnstufe. Ein Meldedienst wird eingerichtet. Dort werden Informationenzu den Pegelständen erfasst und an Städte und Gemeinden weitergeleitet. Stufe 1 wird ausgelöst, wenn der Pegel den festgelegten Richtwert des Wasserstandes überschreitet und Experten wegen der Vorhersagen einen weiteren Anstieg erwarten.

Alarmstufe 2

führt zur Einrichtung eines Kontrolldienstes. Besonders gefährdete Bauwerke und Gewässerabschnitte werden kontrolliert. Wehre und Deiche werden auf Schäden und ihre Funktionstüchtigkeit überprüft, kleinere Gewässer beobachtet.

Alarmstufe 3

erfordert die Organisation eines Wachdienstes, der Deiche, Wehre und Wasserläufe ständig beobachtet. Eventuelle Schäden an den Anlagen müssen sofort behoben werden. Die Gemeinden müssen Helfer zur Verfügung stellen.

Alarmstufe 4

wird zur Katastrophenabwehr ausgerufen. Es besteht die Gefahr, dass Deiche und Dämme überflutet werden. Es werden Maßnahmen zur Evakuierung vorbereitet. Bei der Verteidigung von Deichen und Anlagen wird auch das Technische Hilfswerk in die Hochwasserabwehr einbezogen.