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U-Strab / Stadtbahntunnel / Kombilösung Karlsruhe

-- Grundprinzip und Baustufen, Entlastung der Fußgängerzone --

96: Der alte Stadtbahntunnel von 1996 hatte in der ersten Baustufe zunächst nur einen Ost-West-Tunnel, der Südabzweig am Marktplatz, die zweite Baustufe sollte vorbereitet werden. Der Südabzweig sollte später kreuzungsfrei ausgeführt werden, d.h. die abbiegenden Gleise hätten teilweise unter den durchgehenden durchtauchen müssen. Weitere Abzweige waren nicht geplant. Eine straßenbahnfreie Fußgängerzone war nicht vorgesehen. Nachts wären alle Bahnen nur oberirdisch gefahren.

B1 und B2: Variante "Alles unten" mit später straßenbahnfreier Fußgängerzone, im Arbeitskreis Öffentlicher Verkehr mit dem Buchstaben "B" gekennzeichnet. ("A" war dort das rein oberiridische Konzept des VCD.) In der ersten Baustufe B1 wird neben dem Ost-West-Tunnel gleichzeitig der erste Südabzweig mitgebaut, danach wird die oberirdische Strecke in der Karl-Friedrich-Straße stillgelegt. Die weiteren zwei Südabzweige der 2. Baustufe B2 am Kronen- und Europaplatz werden vorbereitet, erst danach wird die Kaiserstraße zwischen beiden Plätzen straßenbahnfrei. Alle Südabzweige werden höhengleich ausgeführt, d.h. das heute oberirdische Gleisdreieck wird einfach nur insgeamt eine Etage tiefer gelegt, kein Gleis kreuzt in noch größerer Tiefe wie 96 vorgesehen. Modernere Signaltechnik als 96 verfügbar macht dies möglich. Die oberirdische Strecke Kaiserplatz-Europaplatz-Karlstor bleibt aus Kapazitätsgründen (s.u.) auf jeden Fall bestehen, evtl. auch die vom Durlacher Tor über Berliner Platz zum Mendelssohnplatz.

C: Mischvariante, nach Möglichkeit mit sortenreiner Trennung nach großen Stadtbahnen (unterirdisch) und kleineren Niederflurbahnen (oberirdisch). Technisch ähnlich ausgeführt wie B1, d.h. mit unterirdischen Gleisdreiecken. Allerdings Verzicht auf Vorbereitung der weiteren Südabzweige (Ersparnis) und Verzicht auf Stillegung der oberirdischen Trasse Karl-Friedrich-Straße.

Entlastung

96: Durch den fehlenden Südabzweig wäre die Entlastung der Innenstadt zunächst nur sehr gering gewesen.

B1/C: Bei einem Südabzweig können nur die Linien 3, 4 und 5 (und S3) nicht in den Tunnel einfahren. Bei B1 ist die Stilllegung der oberirdischen Strecke Marktplatz-Ettlinger Tor vorgesehen. C wurde von der BUZO vorgeschlagen, die gegen diese Stilllegung ist. Bei Stilllegung könnte die 5 nicht mehr ihren heutigen Linienweg fahren. Für dei 5 ist allerdings vorgesehen, dass sie die Strecke durch die Kriegsstraße-Ost bedienen soll. Sie wird also auch ohne Tunnel nach derzeitiger Planung die Fußgängerzone nicht mehr anfahren. Ähnlich wird es der S3 ergehen, wenn sie, wie geplant, am sog. "Gleisbauhof" und über die Kriegsstraße-Ost an das innerstädtische Netz angeschlossen wird. Mindestens der Ring aus 3 und 4 wird noch durch die Kaiserstraße fahren. Vermutlich lässt man noch eine weitere Niederflurlinie oben. Theoretisch ist es auch schon mit B1 möglich, eine straßenbahnfreie Fußgängerzone zu erreichen, indem man den Ring aus 3 und 4 aufbricht zu einer U-förmigen Führung. Dies ist aber eine böse Falle für den Nahverkehr, weil sie die Anbindung der betroffenen Stadtteile deutlich verschlechtert und die Gesamtkapazität in der Kaiserstraße zu stark reduziert.

B2: straßenbahnfrei...

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