Kuddel hat geschrieben: ↑27 Nov 2018, 09:04
Hauptsache es wird alles ordentlich gemacht
Ist schon richtig, aber es ist trotzdem verdammt ärgerlich wenn sich das ganze
vielleicht noch bis ins nächste Jahr hineinzieht.
Ein anderes Problem ist dann die Rückerstattung der Stromkosten. Habe keine
Ahnung wieviel das sein wird, aber die Geräte haben mit Sicherheit einen enormen
Stromverbrauch. Bisher konnte mir keiner vernünftig Auskunft geben von wem bzw.
auf welche Art und Weise die Erstattung erfolgt.
Im März muss ich einen neuen Antrag (Folgeantrag) für die Geldleistungen vom
Jobcenter stellen und dann auch die Kontoauszüge der letzten 3 Monate einreichen.
Angenommen die Beseitigung des Schadens wird im Dezember oder Januar fertiggestellt,
dann bekomme ich die Gutschrift entweder von der Gebäudeversicherung unserer
Wohnungsbaugesellschaft oder auch von der Wohnungsbaugesellschaft direkt. Möglich
ist auch das die Wohnungsbaugesellschaft das dann mit der Januar oder Februar Miete
verrechnet. Egal wie die Gutschrift erfolgt sie erscheint immer auf die eine oder
andere Art auf meinem Kontoauszug. Nehmen wir einmal an das es so etwa eine halbe
Monatsmiete (300 - 350 €) ausmacht dann kommt das Jobcenter bei einer Verrechnung
über die Miete sofort an und zieht mir die Summe im März oder April von meinen
Leistungen ab. Kommt es als Gutschrift auf mein Konto ist es für das Jobcenter eine
Einnahme und wird ebenfalls nachträglich abgezogen. Im Juli/August kommt dann
die Abrechnung von meinem Stromanbieter (Stadtwerke Marburg) und ich darf dort
die angenommen 350 € nachzahlen. Gehe ich dann mit der Stromabrechnung zum
Jobcenter sagen die mir das die Stromkosten ja mit den normalen monatlich überwiesenen
Leistungen abgegolten sind und ich bleibe vollkommen unverschuldet auf den Kosten
für den Schaden sitzen oder muss vielleicht erst gegen das Jobcenter klagen.
Alles Kacke ...